Nutzungsvereinbarung
Auch: Nutzungsvereinbarung nach SIA 271/1
Die Nutzungsvereinbarung beschreibt die Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie die Bedingungen für Projektierung, Ausführung, Nutzung und Unterhalt; bei Abdichtungen nach SIA 271/1 ist sie Grundlage der Planung.
Für Abdichtungen in Innenräumen verlangt SIA 271/1, dass der Planer eine Nutzungsvereinbarung erstellt. Sie hält unter anderem fest, wie der Raum genutzt wird, welche mechanischen, chemischen und thermischen Belastungen auftreten, welcher Anwendungsuntergruppe die Flächen zugeordnet werden und welches Abdichtungssystem gewählt wird.
Auch der Unterhalt gehört hinein. Das Ceruniq-Merkblatt zu Verbundabdichtungen hält fest, dass der Unterhalt elastischer Bewegungs-, Rand- und Anschlussfugen in der Nutzungsvereinbarung zu regeln ist – also auch der Silikonfugen.
Bei einer einfachen Badsanierung im Eigenheim ohne Planer übernimmt oft der Plattenleger die Abstimmung. Fragen Sie nach, wie Nutzung und Unterhalt dokumentiert werden.