Was macht ein Plattenleger für Reparaturen?
Eine Plattenreparatur ist der Ersatz oder die Instandsetzung einzelner gesprungener, abgeplatzter oder hohl liegender Platten (in Deutschland «Fliesen»), ohne den ganzen Belag zu erneuern.
Ein heruntergefallener Topf, ein Riss nach Setzungen, eine hohl klingende Platte: Oft lässt sich der Schaden beheben, ohne den ganzen Boden zu ersetzen. Die beschädigte Platte – oder Fliese, wie sie in Deutschland heisst – wird herausgetrennt, ohne die Nachbarplatten zu verletzen, das Klebebett wird entfernt und eine Ersatzplatte eingesetzt und verfugt. Sind vor allem die Fugen schadhaft, ist das eine Aufgabe für Betriebe, die Fugen erneuern.
Der Engpass ist meist das Material. Platten werden oft nach einigen Jahren nicht mehr produziert, und auch dieselbe Sorte kann in Farbe und Kaliber von Serie zu Serie abweichen. Die Verbands-AGB empfehlen deshalb ausdrücklich, Reserveplatten aufzubewahren. Fehlen sie, kann eine unauffällige Platte, etwa unter einem Schrank, als Spender dienen.
Bevor repariert wird, lohnt sich die Frage nach der Ursache. Risse und Ablösungen, die durch Verformungen oder Risse im Untergrund entstehen, sind nach den Verbands-AGB kein Mangel der Plattenarbeit – sie kehren aber wieder, wenn die Ursache bleibt. Bei Nassbereichen ist zudem zu prüfen, ob die Abdichtung unter der Platte intakt ist.
Kosten und Abrechnung
Reparaturen werden meist nach Aufwand (Regie) mit Stundenansatz, Fahrzeit und Material verrechnet; die Verbands-AGB sehen bei Regiearbeiten die Verrechnung von Reisezeit, Fahrzeugkosten und Materialtransport vor. Für Plattenarbeiten unter 20 Quadratmetern Gesamtausmass ist der Taglohn laut Verbandsmerkblatt üblich. Fragen Sie nach einem Kostendach.