SIA 118
Auch: SIA-Norm 118, SIA 118/248
SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» ist ein Normenwerk des SIA, das Vertragsregeln für Bauwerkverträge enthält und gilt, wenn die Parteien es im Vertrag vereinbaren; für Plattenarbeiten ergänzt es SIA 118/248.
SIA 118 regelt unter anderem Abnahme, Mängelrechte und Fristen. Nach Art. 173 können Mängel in den ersten zwei Jahren nach der Abnahme jederzeit gerügt werden. Für Plattenarbeiten konkretisiert SIA 118/248 die Regeln, etwa zum Ausmass oder zum Ausschluss elastischer Fugen von der Gewährleistung, weil diese wartungsbedürftig sind.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Obligationenrecht neue Regeln für Baumängel: Mängel an unbeweglichen Werken können innert 60 Tagen nach Entdeckung gerügt werden, und das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung kann bei Bauten nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden. Wo SIA 118 für die Bauherrschaft günstiger ist, wie bei der zweijährigen Rügefrist, bleibt sie anwendbar.
SIA 118 gilt nicht automatisch. Ob sie Teil Ihres Vertrags ist, steht in der Offerte oder in den AGB des Betriebs.